Köln Comedy Kurzfilmfestival 2010
1. Allgemeines
Veranstalter und Träger von „Short Cuts Cologne“ ist das Kölner Filmhaus e.V. Die Reihe „Köln Comedy Kurzfilmfestival“ ist eine Kooperation von "Short Cuts Cologne" mit der „Köln Comedy Festival GmbH“ und dem Fernsehsender „Einsfestival“.
2. Einreichmodalitäten
Das Einreichformular mit allen notwendigen Unterlagen sowie der Sichtungskopie muss bis zum 30.07.2010 beim Kölner Filmhaus eingegangen sein. Pro Film ist ein separates Einreichformular zu verwenden (kann kopiert werden). Jedes Formular muss vollständig ausgefüllt sein. Das Datum der Fertigstellung des Films sollte zum Zeitpunkt des Festivals nicht länger als 2 Jahre zurückliegen. Es werden nur vollständige Anmeldungen akzeptiert. Verspätete Einreichungen können nicht berücksichtigt werden. Die Länge des Films darf 30 Minuten nicht überschreiten. Der Film muss dem Genre „Comedy“ zuzuorden sein. Die Einreichung wird im Falle einer Auswahl im Kino vor Publikum gezeigt und vom Fernsehsender „EinsFestival“ ausgestrahlt. Für die Ausstrahlung in Einsfestival erwirbt der WDR die Fernsehrechte für 1 Ausstrahlung mit 1 Wiederholung inerhalb von 24h sowie das Recht zur Verwendung von Ausschnitten für Programmankündigung im Fernsehen und Internet. Es bestehen feste Lizenzpreise, gestaffelt nach Minuten zwischen mindestens 100 und maximal 400 Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3. Sichtungskopie
Zur Sichtung bitte eine DVD und eine CD-ROM mit Filminformationen und Standfotos einsenden. Sichtungskopien und -materialien verbleiben im Filmhaus-Archiv.
4. Vorführkopie
Als Formate für die Einreichung werden 16mm, 35mm, Betacam SP / DigitalBetacam / IMX in PAL Norm und DVD akzeptiert. Der Film muss für die Vorführung/Ausstrahlung ohne zusätzliche Kosten leihweise entweder auf Betacam SP / DigitalBetacam / IMX in PAL Norm und entweder deutsch / deutsch synchronisiert / deutsch oder englisch untertitelt bereitgestellt werden.
5. Auswahl
Die bis zum 30.07.2010 bei uns eingegangenen Einreichungen werden von einer Auswahlkommission gesichtet. Alle Einsender werden im August 2010 benachrichtigt, ob ihr Film angenommen wurde. Wenn möglich, bitte die Einreichungen so bald als möglich und nicht erst kurz vor der Deadline einsenden; dies entzerrt unsere Sichtungsphase. Danke. 6. Versand Die Kosten für den Hinversand der Sichtungskopie und der Vorführkopie werden vom Einreicher getragen. Kosten für den Rückversand der Vorführkopien übernimmt das Filmhaus. Alle Einreichungen aus dem Ausland müssen die Aufschrift tragen: "No commercial value - for cultural purpose"! Vorführkopien aus Nicht-EU-Ländern muss eine "pro forma invoice" mit Wertangabe unter 25 US $ beiliegen. Die Versandadresse: Kölner Filmhaus e.V. Maybachstr. 111 50670 Köln Germany 7. Sonstiges Filmkopien sind während des Festivals mit ihrem Kopienwert versichert. Etwaige Schadensersatzansprüche sind bis spätestens 10 Tage nach Rücksendung geltend zu machen. Anmeldende vergewissern sich, auch gegenüber Dritten, die an der Produktion beteiligt waren, dass diese mit einer Teilnahme am Festival und der TV-Ausstrahlung einverstanden sind. Mit der unterschriebenen Anmeldung erkennt der Einreichende das Reglement an.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| scc-application_2010.pdf | 162.96 KB |